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   BVerwG, 02.11.1994 - 4 B 172.94   

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BVerwG, 02.11.1994 - 4 B 172.94 (https://dejure.org/1994,19847)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1994 - 4 B 172.94 (https://dejure.org/1994,19847)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1994 - 4 B 172.94 (https://dejure.org/1994,19847)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

    Sie dient nämlich nicht dem Zweck, die einschlägig öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu umgehen, sodass sie ausscheidet, wenn besondere gesetzliche Vorschriften eine abschließende Regelung bilden (vgl. BVerwG, B. v. 02.11.1994 - 4 B 172.94 -, Buchholz, 316, Nr. 12 zu § 62 VwVfG, S. 3).
  • VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09

    Keine Kostenerstattung für Schulbuslinien von Cochem-Zell nach Neuwied

    Zwar finden die dieses Rechtsinstitut regelnden Vorschriften der §§ 677 ff. BGB im öffentlichen Recht - auch bei Beteiligung von Hoheitsträgern - (analoge) Anwendung (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 9. Juni 1975 - VI C 163.73 -, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 4 B 172/94 - und 28. März 2003 - 6 B 22/03 -, alle nach juris).
  • VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00

    Anspruch auf Zahlung von Kampfmittelbeseitigungskosten ; Gesichtspunkt der

    Abgesehen von diesem Anspruchsausschluss kann das klagende Land seinen Anspruch gegen die Beklagte als Grundstückseigentümerin nicht auf § 677 , § 683 Satz 1 BGB stützen, denn es ist in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.11.1994 - 4 B 172/94 -, Buchholz 316 § 62 VwVfG Nr. 12 = Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 5 ) geklärt, dass eine Anwendung der Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag dann ausscheidet, wenn und soweit die Verpflichtungen des Bürgers gegenüber der juristischen Person des öffentlichen Rechts durch besondere gesetzliche Vorschriften abschließend geregelt sind.
  • VG Sigmaringen, 31.10.2001 - 5 K 2581/99

    Kostenersatz; schuldhafte Sozialhilfeherbeiführung

    Denn eine Anwendung dieser Grundsätze scheidet aus, wenn und soweit die Verpflichtungen des Bürgers gegenüber der Behörde durch besondere Vorschriften - wie hier durch § 92a Abs. 1 BSHG - abschließend geregelt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.11.1994 - 4 B 172/94 - Buchholz 316 § 62 VwVfG Nr. 12).
  • VG Bayreuth, 07.02.2023 - B 1 K 21.990

    Obdachlosenunterbringung, Kostentragung für Inventar-Einlagerung und

    Auf welchem Wege - so im Rahmen einer Ersatzvornahme oder eines Schuldverhältnisses aus Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 4 B 172/94 - juris) - kann an dieser Stelle dahingestellt bleiben.
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